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Es ist wichtig, dass die Interessen der Originatoren, der Sponsoren und der ursprünglichen Kreditgeber, die an einer Verbriefung beteiligt sind, angeglichen werden. Die in der Verordnung (EU) 2017/2402 vorgesehene Anforderung eines Risikoselbstbehalts, die für alle Arten von Verbriefungen gilt, trägt zu einer Angleichung dieser Interessen bei. Eine solche Anforderung sollte auch für STS-Bilanzverbriefungen gelten. Der Originator, Sponsor oder ursprüngliche Kreditgeber sollte fortlaufend mindestens einen materiellen Nettoanteil an der Verbriefung von nicht weniger als 5 % behalten. Höhere Quoten des Risikoselbstbehalts könnten gerechtfertigt sein, und sind bereits auf dem Markt anzutreffen.
Die Interessen der Originatoren, Sponsoren, ursprünglichen Kreditgeber, die an einer Verbriefung beteiligt sind, und der Anleger müssen unbedingt in Einklang…
Der Originator sollte sicherstellen, dass er dasselbe Kreditrisiko nicht mehr als einmal absichert, indem er zusätzlich zur Besicherung über die…
Der Originator, Sponsor oder ursprüngliche Kreditgeber einer Verbriefung behält kontinuierlich einen materiellen Nettoanteil von mindestens 5 % an dieser…
Die Anforderungen an den Risikoselbstbehalt sorgen für eine Angleichung der Interessen von Originatoren, Sponsoren und ursprünglichen Kreditgebern, die an einer…
Der Originator, der Sponsor oder der ursprüngliche Kreditgeber müssen die Anforderung in Bezug auf den Risikoselbstbehalt im Sinne des Artikels 6 erfüllen.
Niedrigere Eigenmittelanforderungen für STS-Verbriefungen sollten auf Verbriefungen beschränkt sein, bei denen das Eigentum an den zugrunde liegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.