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Gegenstand einer Kreditrisikoübertragung sollten Risikopositionen sein, die von einem der Unionsregulierung unterliegenden Institut im Rahmen seiner Kerngeschäftsaktivität begründet oder erworben und auf seiner Bilanz oder – im Falle einer Gruppenstruktur – auf seiner konsolidierten Bilanz zum Abschlussstichtag der Transaktion gehalten werden. Die Anforderung an einen Originator, die verbrieften Risikopositionen auf der Bilanz zu halten, sollte Arbitrage-Verbriefungen vom Anwendungsbereich der STS-Kennzeichnung ausschließen.
Um Konflikte zwischen Originator und Anleger zu vermeiden und Rechtssicherheit in Bezug auf den Umfang der für zugrunde liegende Risikopositionen erworbenen…
Die Interessen der Originatoren, Sponsoren, ursprünglichen Kreditgeber, die an einer Verbriefung beteiligt sind, und der Anleger müssen unbedingt in Einklang…
Bei anderen Verbriefungen als „True-Sale“-Verbriefungen werden die zugrunde liegenden Risikopositionen nicht einem solchen Emittenten übertragen, bei dem es…
Der Originator sollte sicherstellen, dass er dasselbe Kreditrisiko nicht mehr als einmal absichert, indem er zusätzlich zur Besicherung über die…
Es ist wichtig, dass die Interessen der Originatoren, der Sponsoren und der ursprünglichen Kreditgeber, die an einer Verbriefung beteiligt sind, angeglichen…
Niedrigere Eigenmittelanforderungen für STS-Verbriefungen sollten auf Verbriefungen beschränkt sein, bei denen das Eigentum an den zugrunde liegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.