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Nur Besicherungsvereinbarungen von hoher Qualität sollten für STS-Bilanzverbriefungen infrage kommen. Absicherung ohne Sicherheitsleistung sollte dadurch sichergestellt werden, dass der Kreis anerkennungsfähiger Sicherungsgeber auf Stellen beschränkt wird, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkennungsfähige Steller einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung sind und gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 jener Verordnung als Gegenparteien mit einem Risikogewicht von 0 % anerkannt sind. Bei einer Besicherung mit Sicherheitsleistung sollten der Originator als Sicherungsnehmer und die Anleger als Sicherungsgeber Rückgriff auf hochqualitative Sicherheiten haben, was sich auf Sicherheiten jeglicher Art beziehen sollte, denen nach dem vorgenannten Kapitel 2, vorbehaltlich angemessener Einlage- oder Verwahrungsvereinbarungen, ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen werden kann. Wird die Sicherheit in Form von Barmitteln gestellt, so sollte sie entweder bei einem Drittkreditinstitut gehalten oder beim Sicherungsnehmer hinterlegt werden, wobei in beiden Fällen eine Mindestbonität zu gewährleisten ist.
Um Konflikte zwischen Originator und Anleger zu vermeiden und Rechtssicherheit in Bezug auf den Umfang der für zugrunde liegende Risikopositionen erworbenen…
Der Originator sollte sicherstellen, dass er dasselbe Kreditrisiko nicht mehr als einmal absichert, indem er zusätzlich zur Besicherung über die…
Es ist wichtig, dass die Interessen der Originatoren, der Sponsoren und der ursprünglichen Kreditgeber, die an einer Verbriefung beteiligt sind, angeglichen…
An den übrigen Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten lediglich Folgeänderungen vorgenommen werden, soweit…
Gegenstand einer Kreditrisikoübertragung sollten Risikopositionen sein, die von einem der Unionsregulierung unterliegenden Institut im Rahmen seiner…
Die Besicherungsprämien sollten nur vom ausstehenden Betrag und vom Kreditrisiko der besicherten Tranche abhängen. Nicht bedingte Prämien sollten bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.