Erwägungsgrund 5 32021R0557VERORDNUNG (EU) 2021/557 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die COVID-19-Krise birgt die Gefahr, dass die Anzahl notleidender Risikopositionen (non-performing exposures, im Folgenden „NPE“) steigt und die Notwendigkeit…
Erwägungsgrund 4 32021R0558Es ist wichtig, die Kapazität der Institute zu stärken, damit sie im Anschluss an die COVID-19-Pandemie den notwendigen Fluss von Finanzierungsmitteln für die…
Erwägungsgrund 10 32021R0557VERORDNUNG (EU) 2021/557 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor der Finanzkrise von 2008 verfolgten einige Verbriefungstätigkeiten eine „Kreditvergabe-Verbriefung-Verkauf“-Strategie. Bei dieser Strategie wurden für die…
Erwägungsgrund 2 32021R0337VERORDNUNG (EU) 2021/337 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre und der Richtlinie 2004/109/EG im Hinblick auf das einheitliche elektronische Berichtsformat für Jahresfinanzberichte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts,…
Erwägungsgrund 3 32021R0557VERORDNUNG (EU) 2021/557 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist wichtig, dass die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (im Folgenden „Institute“) ihr Kapital dort einsetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird und…
Erwägungsgrund 5 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Trotz gewisser Verbesserungen der Krise aufgrund der COVID-19-Pandemie im Sommer 2020 sahen sich die Mitgliedstaaten angesichts der anhaltenden und in einigen…