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Der derzeitige aufsichtsrechtliche Rahmen der Union für Verbriefungen ist auf der Grundlage der häufigsten Merkmale typischer Verbriefungstransaktionen, nämlich ordnungsgemäß bediente Kredite, konzipiert. Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) wies in ihrer Stellungnahme zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Verbriefungen notleidender Risikopositionen (im Folgenden „Stellungnahme der EBA“) darauf hin, dass der derzeit in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für Verbriefungen vorgesehene aufsichtsrechtliche Rahmen bei der Anwendung auf Verbriefungen von NPE zu unverhältnismäßigen Eigenmittelanforderungen führt, weil der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz für Verbriefungen (Securitisation Internal Ratings Based Approach, im Folgenden „SEC-IRBA“) und der Standardansatz für Verbriefungen (Securitisation Standardised Approach, im Folgenden „SEC-SA“) nicht mit den spezifischen Risikotreibern von NPE vereinbar sind. Daher sollte eine spezifische Behandlung für die Verbriefung von NPE eingeführt werden, die auf der Stellungnahme der EBA und international vereinbarten Standards aufbaut.
Wie die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische…
Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungspositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten alle Institute die gleichen Methoden…
Vor der Finanzkrise von 2008 verfolgten einige Verbriefungstätigkeiten eine „Kreditvergabe-Verbriefung-Verkauf“-Strategie. Bei dieser Strategie wurden für die…
Wie von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Behandlung von Verbriefungen notleidender Risikopositionen (NPE) (1) Für die Zwecke dieses Artikels bezeichnet der Ausdruck…
Die EBA empfiehlt in ihrem Bericht über ein STS-Rahmenwerk für synthetische Verbriefungen vom 6. Mai 2020, einen spezifischen Rahmen für einfache, transparente…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.