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Die Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch (IATTC) ist befugt, Beschlüsse (im Folgenden „Entschließungen“) zu fassen, um die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Bereich des Antigua-Übereinkommens zu gewährleisten. Entschließungen sind für die Vertragsparteien verbindlich. Entschließungen sind in erster Linie an die Vertragsparteien des Antigua-Übereinkommens gerichtet, enthalten jedoch auch Verpflichtungen für private Betreiber (z. B. Schiffskapitäne). Entschließungen treten 45 Tage nach ihrer Verabschiedung in Kraft und müssen für die Union so schnell wie möglich in Unionsrecht umgesetzt werden.
Die Gemeinschaft hat Fischereiinteressen im Ostpazifik und hat sich am Prozess zur Annahme des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission…
Die IATTC ist das für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Bereich des Antigua-Übereinkommens zuständige Gremium. Die IATTC ergreift…
Mit dem Beschluss 2006/539/EG des Rates schloss die Union das Übereinkommen zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit…
Das Antigua-Übereinkommen ist darauf ausgerichtet, die IATTC in gestärkter Form aufrechtzuerhalten. Es soll das Übereinkommen von 1949 ersetzen, sobald es für…
Die Interamerikanische Kommission für Tropischen Thunfisch (IATTC) wurde durch das im Jahr 1949 geschlossene Übereinkommen zwischen den Vereinigten Staaten von…
Die Interamerikanische Kommission für Tropischen Thunfisch (IATTC) wurde durch ein im Jahr 1949 geschlossenes Übereinkommen zwischen den Vereinigten Staaten von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.