Erwägungsgrund 3 32021R0056
Mit dem Beschluss 2006/539/EG des Rates hat die Union das Übereinkommen zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica (im Folgenden „Antigua-Übereinkommen“) eingesetzt wurde, angenommen.