Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 14. Juni 2018 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur eine Stellungnahme gemäß Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 an, in der er zu dem Schluss kam, dass die vorgeschlagene Beschränkung eine angemessene unionsweite Maßnahme zur Bewältigung der festgestellten Risiken darstellt, wobei er berücksichtigte, dass der sozioökonomische Nutzen der Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu den sozioökonomischen Kosten stünde. Darüber hinaus zog der SEAC den Schluss, dass die Kosten der vorgeschlagenen Beschränkung hauptsächlich von Jägern getragen würden und der Kostenanstieg für Jäger angemessen sei.
Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 legt der Rat die begleitenden Bedingungen für Fang- und/oder Aufwandsbeschränkungen fest. Wissenschaftlichen…
Nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 legt der Rat die mit den Fang- und/oder Aufwandsbeschränkungen zusammenhängenden Bedingungen fest.…
Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 legt der Rat die begleitenden Bedingungen für Fang- und/oder Aufwandsbeschränkungen fest. Wissenschaftlichen…
Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 obliegt es dem Rat, über die Bedingungen im Zusammenhang mit den Fang- und/oder Aufwandsbeschränkungen zu…
Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte klargestellt werden, dass Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit, die erlassen wurden, um die Ziele…
Damit die jährlichen Fangmöglichkeiten auf einem Niveau festgesetzt werden, das mit dem Ziel der Nutzung der Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.