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Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um der Beschränkung nachzukommen, und den Mitgliedstaaten sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um sich auf deren Durchsetzung vorzubereiten. Unter Berücksichtigung der Standpunkte des RAC und des SEAC zur Durchführbarkeit und Angemessenheit einer kürzeren als der von der Agentur vorgeschlagenen dreijährigen Frist und unter besonderer Berücksichtigung der geschätzten alljährlichen Auswirkungen, die sich ergeben, wenn aufgrund der Verwendung bleihaltiger Jagdmunition zusätzliche Mengen Blei in Feuchtgebiete gelangen, sollte die Anwendung der Beschränkung um 24 Monate verschoben werden.
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um angemessene Maßnahmen für die Einhaltung der Beschränkung zu ergreifen. Daher sollte die…
Der SEAC war der Auffassung, dass eine kürzere Frist als die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen drei Jahre für die Mitgliedstaaten, in denen die…
Da die Beschränkung, die von jenen Mitgliedstaaten auferlegt werden könnte, strenger wäre als eine Beschränkung, die nur für Gebiete in und in der Nähe von…
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um angemessene Maßnahmen für die Einhaltung der vorgeschlagenen Beschränkung zu ergreifen. Die…
Angesichts der beschriebenen Schwierigkeiten, der Notwendigkeit einer nicht nur wirksamen, sondern für die Jagdgemeinschaft insgesamt auch einfach und fair…
Der SEAC empfahl, die Anwendung der Beschränkung um 48 Monate aufzuschieben, um allen Akteuren genügend Zeit für die vollständige Umsetzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.