Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dieser Verordnung wird ein Programm für die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts, der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, und des Verbraucherschutzes, für die Verwaltung der Ausgaben im Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie für den Programmplanungs- und Finanzierungsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Sinne des Artikels 13 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 (Binnenmarktprogramm, im Folgenden „Programm“) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 aufgestellt. Die Laufzeit des Programms entspricht der Laufzeit des mehrjährigen Finanzrahmens. Mit der vorliegenden Verordnung werden ferner die Ziele des Programms und die förderfähigen Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele, die Mittelausstattung für den Zeitraum 2021 bis 2027, die Formen der Unionsfinanzierung und die Finanzierungsbestimmungen sowie das Steuerungssystem des Programms festgelegt.
Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit,
Allgemeines Ziel des Unionsrechts im Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel ist es, ein hohes Gesundheitsniveau für Menschen, Tiere und Pflanzen…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.