Erwägungsgrund 11 32021R0947
Die Durchführung des Instruments sollte an den fünf Prioritäten der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (Juni 2016) (im Folgenden „Globale Strategie“) ausgerichtet sein, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2016 gebilligt hat und die die Vision der Union darstellt und den Unionsrahmen für ein geeintes und verantwortungsvolles außenpolitisches Engagement in Partnerschaft mit anderen bildet, mit dem Ziel, die Unionswerte und -Interessen voranzubringen. Die Union sollte Partnerschaften stärken und den Politikdialog und kollektive Reaktionen auf globale Herausforderungen fördern. Ihr Handeln sollte dazu beitragen, die grundlegenden Unionsinteressen, -grundsätze und -werte in all ihren Aspekten zu unterstützen. Dabei sollte die Union einen integrierten Ansatz verfolgen und die Grundsätze der Achtung hoher Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards, auch in Bezug auf den Klimawandel, der Rechtsstaatlichkeit, des Völkerrechts, einschließlich der Achtung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, wahren und fördern.