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Damit Begünstigte möglichst effektiv und rasch unterstützt werden können, sollten die Mitgliedstaaten ihr Möglichstes tun, um vollständige Anträge auf einen Finanzbeitrag des EGF vorzulegen. Verlangt die Kommission zusätzliche Informationen für die Bewertung eines Antrags, sollte die Bereitstellung dieser Informationen einer Frist unterliegen. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Organe der Union sollten bestrebt sein, Anträge so zügig wie möglich zu bearbeiten.
Im Interesse der Begünstigten sollte die Unterstützung so schnell und effizient wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten und die an der…
Um künftige Evaluierungen zu erleichtern, sollte nach Abwicklung jedes Finanzbeitrags des EGF eine Befragung der Begünstigten durchgeführt werden. Diese sollte…
Damit die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen, sollten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2004, die die ersuchte Behörde…
Wird eine Frist für die Maßnahmen, die die Kommission in Bezug auf den Mitgliedstaat ergreifen soll, festgelegt, so sollte die Kommission alle notwendigen…
Es sollte klargestellt werden, dass die Kommission die Möglichkeit haben sollte, von den Mitgliedstaaten oder den Auftraggebern zu verlangen, Informationen…
Auf Vorschlag des antragstellenden Mitgliedstaats kann ein Finanzbeitrag des EGF für Maßnahmen der Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.