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Bei der Ausarbeitung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen sollten die Mitgliedstaaten benachteiligten Begünstigten, zu denen Menschen mit Behinderungen, Menschen mit pflegebedürftigen Familienangehörigen, junge und ältere Arbeitslose, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund und von Armut bedrohte Menschen zählen, besondere Aufmerksamkeit widmen, da diese Gruppen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vor besonderen Problemen stehen. Dennoch sollten bei der Umsetzung des EGF die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung, die zu den zentralen Werten der Union zählen und in der Säule verankert sind, gewahrt und gefördert werden.
Diskriminierung in all ihren Formen sollte bekämpft, die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet und die Beschäftigung junger Menschen unterstützt werden.…
Diskriminierung in all ihren Formen sollte bekämpft, die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet und die Beschäftigung junger Menschen unterstützt werden.…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten dafür sorgen, dass der ESF+ zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Artikel 8 AEUV…
Die Mitgliedstaaten und die Union sollten sich auch mit den sozialen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise befassen und darauf hinarbeiten, eine…
Es ist besonders wichtig, dass sichergestellt wird, dass die solidarischen Tätigkeiten für alle jungen Menschen zugänglich sind, vor allem für junge Menschen…
Die Mitgliedstaaten und die Union sollten dafür sorgen, dass die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf Gesellschaft, Beschäftigung und Wirtschaft abgefedert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.