Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung für den Einsatz des Finanzbeitrags und für die Verwaltung und Kontrolle der mit Unionsmitteln unterstützten Maßnahmen verantwortlich bleiben. Die Mitgliedstaaten sollten über die Verwendung des aus dem EGF erhaltenen Finanzbeitrags Rechenschaft ablegen. Im Hinblick auf den kurzen Durchführungszeitraum von EGF-Interventionen sollten die Berichterstattungspflichten den besonderen Charakter dieser Interventionen widerspiegeln.
Für die Zwecke von Artikel 63 Absatz 3 der Haushaltsordnung benennen die Mitgliedstaaten Einrichtungen, die für die Verwaltung und Kontrolle der vom EGF…
Der Teil des Unionshaushalts, der dem EGF zugewiesen wird, sollte von der Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung…
Unbeschadet der Verantwortung der Kommission für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Union sind die Empfängerstaaten für die Verwaltung der durch den…
Aus dem Haushalt der Union sollten die Ausgaben gedeckt werden, die sich aus Übereinkünften mit Bestimmungen über ausländische Direktinvestitionen, deren…
Im Einklang mit dem Grundsatz und den Regelungen der geteilten Mittelverwaltung sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission für die Verwaltung und Kontrolle…
Die Mitgliedstaaten sollten die Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrem operationellen Programm im Rahmen des EFF durchführen und aus den ihnen hierfür zugewiesenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.