VERORDNUNG (EU) 2021/692 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates
Die Union ist nach Artikel 3 EUV unter anderem verpflichtet, den Schutz der Rechte des Kindes im Einklang mit Artikel 24 der Charta und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes zu fördern.
Erwägungsgrund 19 32021R0692
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