Erwägungsgrund 24 32021R0692
Unter bestimmten Bedingungen sollten an dem Programm die Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, teilnehmen können. Beitretende Staaten, Bewerberländer und mögliche Bewerberländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie unterstützt werden, unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallende Länder und andere Drittländer sollten ebenfalls an dem Programm teilnehmen können.