Gesetze
Gesetz wird geladen …
Spezifisches Ziel 1 — Hochleistungsrechnen 1.1. Anzahl gemeinsam beschaffter Infrastrukturen im Bereich Hochleistungsrechnen 1.2. Nutzung von Exa- und Nach-Exa-Rechnern insgesamt und durch verschiedene Gruppen von Interessenträgern (Hochschulen, KMU usw.) Spezifisches Ziel 2 — Künstliche Intelligenz 2.1. In Test- und Experimentiereinrichtungen koinvestierter Gesamtbetrag 2.2. Nutzung gemeinsamer europäischer Algorithmenbibliotheken oder Schnittstellen zu Algorithmenbibliotheken, Nutzung gemeinsamer europäischer Datenräume und Nutzung von Test- und Experimentiereinrichtungen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß dieser Verordnung 2.3. Anzahl der Fälle, in denen Organisationen als Ergebnis des Programms beschließen, KI in ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu integrieren Spezifisches Ziel 3 — Cybersicherheit und Vertrauen 3.1. Anzahl der gemeinsam beschafften Cybersicherheitsinfrastrukturen oder -werkzeuge oder beider, auch im Rahmen des europäischen Warnsystems für Cybersicherheit 3.2. Anzahl der Nutzer und Nutzergemeinschaften, die Zugang zu europäischen Cybersicherheitseinrichtungen erhalten 3.3 Anzahl der Maßnahmen zur Unterstützung der Abwehrbereitschaft und der Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle im Rahmen des Cybernotfallmechanismus Spezifisches Ziel 4 — Fortgeschrittene digitale Kompetenzen 4.1. Anzahl der Personen, die mit Unterstützung durch das Programm zwecks Erwerbs fortgeschrittener digitaler Kompetenzen geschult wurden 4.2. Anzahl der Unternehmen, insbesondere KMU, mit Schwierigkeiten bei der Einstellung von IKT-Spezialisten 4.3. Anzahl der Personen, die nach Abschluss der durch das Programm unterstützten Schulung über eine verbesserte Beschäftigungssituation berichten Spezifisches Ziel 5 — Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität 5.1. Inanspruchnahme digitaler öffentlicher Dienste 5.2. Unternehmen mit hoher digitaler Intensität 5.3. Grad der Angleichung des nationalen Interoperabilitätsrahmens an den Europäischen Interoperabilitätsrahmen 5.4. Anzahl der Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die die Dienste Europäischer Digitaler Innovationszentren in Anspruch genommen haben Spezifisches Ziel 6 — Halbleiter Messbare Indikatoren für die Überwachung der Durchführung und für die Berichterstattung über die Fortschritte in Bezug auf das spezifische Ziel 6 sind in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/1781 aufgeführt.
Spezifisches Ziel nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Output-Indikatoren 1. Zahl der Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2. Zahl der…
Technische Beschreibung des Programms: Maßnahmenbereich Die anfänglichen und gegebenenfalls nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen des Programms werden gemäß der…
Für die Berichterstattung über die Fortschritte des Programms im Hinblick auf die in Artikel 3 Absatz 2 genannten besonderen Ziele werden folgende Indikatoren…
Spezifisches Ziel nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a 1. Zahl der IKT-Systeme, bei denen Interoperabilität in den Mitgliedstaaten/mit sicherheitsrelevanten…
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Output-Indikatoren 1. Zahl der erworbenen Ausrüstungsgegenstände für Grenzübergangsstellen: 1.1. davon…
Für die Berichterstattung über die Fortschritte des Programms im Hinblick auf die in Artikel 3 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele werden die folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.