Erwägungsgrund 17 32021R0690
Damit die Ziele des Programms erreicht und Erleichterungen für Bürger und Unternehmen erzielt werden, müssen zunehmend digitalisierte und vollständig zugängliche, nutzerorientierte öffentliche Dienste von hoher Qualität geschaffen werden. Auch die Bemühungen um eine elektronische Verwaltung und elektronische Behördendienste müssen unter Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzes und eines angemessenen Schutzes der Privatsphäre verstärkt werden. Dies bedeutet, dass die öffentlichen Verwaltungen diese öffentlichen Dienste gemeinsam mit Bürgern und Unternehmen aufbauen müssen. Ferner erfordert die kontinuierliche und stetige Zunahme grenzüberschreitender Tätigkeiten im Binnenmarkt die Verfügbarkeit aktueller, präziser und leicht verständlicher Informationen über die Rechte von Unternehmen und Bürgern. Dies bedeutet, dass vereinfachte Informationen über die Verwaltungsformalitäten erhältlich sein sollten. Darüber hinaus sind rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Lösung grenzübergreifender Probleme unverzichtbar. Außerdem sollten Behörden bei ihren Bemühungen zur Verwirklichung dieser Ziele unterstützt werden, z. B. durch die Vernetzung nationaler Verwaltungen auf einfache und effiziente Weise sowie die Bereitstellung von Informationen und die Erleichterung des Austauschs von Informationen darüber, wie der Binnenmarkt in der Praxis funktioniert. Die bestehenden Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts spielen in dieser Hinsicht bereits eine wichtige Rolle, und ihre Qualität, Sichtbarkeit, Transparenz und Zuverlässigkeit sollten weiter verbessert werden. Das Programm sollte daher die folgenden bestehenden Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts unterstützen: das Portal „Ihr Europa“, das zum Rückgrat des bevorstehenden zentralen digitalen Zugangstors werden sollte, „Ihr Europa — Beratung“, SOLVIT, das Binnenmarkt-Informationssystem und den Binnenmarktanzeiger.