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Das Programm sollte in Form von Projekten durchgeführt werden, anhand derer die Nutzung wesentlicher digitaler Kapazitäten ausgeweitet und verstärkt wird. Diese Durchführung sollte eine Kofinanzierung mit Mitgliedstaaten und erforderlichenfalls der Privatwirtschaft beinhalten. Der Kofinanzierungssatz sollte im Arbeitsprogramm festgelegt werden. Abweichend von der allgemeinen Regel sollten aus Unionsmitteln bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt werden können. Eine Voraussetzung für eine solche Finanzierung sollte insbesondere sein, dass bei der Auftragsvergabe eine kritische Masse erreicht wird, um ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis zu erzielen und sicherzustellen, dass Anbieter in Europa weiterhin eine Spitzenposition beim technologischen Fortschritt einnehmen.
Die Maßnahmen des Programms sollten eingesetzt werden, um die digitalen Kapazitäten der Union weiter zu verbessern und um Marktversagen oder suboptimale…
Für die Durchführung des Instruments sollten — insbesondere in Bezug auf die Methoden der Mittelverwaltung, die Formen der Finanzierung von Maßnahmen der…
Angesichts der Bedeutung, die der Unterstützung der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Durchführung struktureller, institutioneller und…
Mit dem Programm sollten Synergien und die Komplementarität mit dem Programm „Digitales Europa“, das auf die Förderung der Digitalisierung der Unionswirtschaft…
Um die effiziente Verteilung der Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Union zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass alle mit dem Programm durchgeführten…
Tätigkeiten im Rahmen des Programms sollten gemeinsam von der Union und Litauen finanziert werden. Im Einklang mit der im Rahmen der Vorgängerprogramme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.