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Wie in der Folgenabschätzung, die dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen beigefügt ist, betont wird, wird zur Verwirklichung des spezifischen Ziels „Hochleistungsrechnen“ ein gemeinsames Unternehmen als geeignetstes Mittel zur Durchführung angesehen, insbesondere um die Strategien und Investitionen der Union und der Mitgliedstaaten in Infrastrukturen des Hochleistungsrechnens sowie Forschung und Entwicklung zu koordinieren, Mittel aus öffentlichen und privaten Fonds zu bündeln und die wirtschaftlichen und strategischen Interessen der Union zu wahren. Darüber hinaus erbringen die nationalen Kompetenzzentren für Hochleistungsrechnen im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1488 des Rates Hochleistungsrechendienste für die Industrie, einschließlich KMU und Start-up-Unternehmen, die Wissenschaft und öffentliche Verwaltungen.
Die Tätigkeiten im Rahmen des spezifischen Ziels 1 werden in erster Linie von dem Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen durchgeführt,…
Ein gemeinsames Unternehmen stellt das beste Instrument dar, um die strategische Vision der EU für das Hochleistungsrechnen und die Quanteninformatik zu…
Zur Erreichung seiner Ziele, das Innovationspotenzial der Wirtschaft und insbesondere der KMU zu steigern, einen Beitrag zur Verringerung des Defizits an…
Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen EuroHPC“) wurde durch die Verordnung (EU) 2018/1488 des…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte sich mit eindeutig festgelegten Themen befassen, die die Wissenschaft und die gesamte europäische Wirtschaft in die Lage…
Um ein innovatives, wettbewerbsfähiges und weithin anerkanntes europäisches Ökosystem für Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik in ganz Europa zu festigen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.