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Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen EuroHPC“) wurde durch die Verordnung (EU) 2018/1488 des Rates mit dem Auftrag gegründet, in der Union eine integrierte Hochleistungsrechen- und Dateninfrastruktur von Weltrang aufzubauen, einsatzfähig zu machen, zu erweitern und instand zu halten und ein in hohem Maße wettbewerbsfähiges und innovatives Ökosystem für Hochleistungsrechnen zu schaffen und zu unterstützen.
Die Tätigkeiten im Rahmen des spezifischen Ziels 1 werden in erster Linie von dem Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen durchgeführt,…
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen beim Hochleistungsrechnen ist es notwendig, die Verordnung (EU) 2018/1488 zu überarbeiten, um die Fortsetzung der…
Wie in der Folgenabschätzung, die dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte aus den Unionsprogrammen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (im Folgenden „MFR 2021-2027“)…
Die in der Vereinigung „European Technology Platform for High-Performance Computing“ (Europäische Technologieplattform für Hochleistungsrechnen — ETP4HPC)…
Zur Umsetzung der Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen wird hiermit ein Gemeinsames Unternehmen im Sinne des Artikels 187 des Vertrags über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.