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Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sollten natürliche Personen und Einrichtungen, die in einem überseeischen Land oder Gebiet niedergelassen sind, förderfähig sein, vorbehaltlich der Bestimmungen und Ziele des Programms und der möglichen Regelungen, die für den Mitgliedstaat gelten, mit dem das überseeische Land oder Gebiet verbunden ist. Die Wirksamkeit ihrer Teilnahme am Programm sollte von der Kommission überwacht und regelmäßig evaluiert werden.
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sind natürliche Personen und Einrichtungen, die in einem überseeischen Land oder Gebiet ansässig sind, vorbehaltlich…
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sind in einem überseeischen Land oder Gebiet ansässige natürliche Personen und Stellen vorbehaltlich der Bestimmungen…
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sind in einem überseeischen Land oder Gebiet niedergelassene Personen und Einrichtungen förderfähig, vorbehaltlich der…
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates können Personen und Stellen, die in einem überseeischen Land oder Gebiet niedergelassen sind, vorbehaltlich der…
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates können Einzelpersonen und Einrichtungen, die in den überseeischen Ländern oder Gebieten niedergelassen sind,…
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates können natürliche Personen und die zuständigen öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen und Institutionen eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.