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Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sind in einem überseeischen Land oder Gebiet ansässige natürliche Personen und Stellen vorbehaltlich der Bestimmungen und Ziele des Programms und der möglichen Regelungen, die für den mit dem entsprechenden überseeischen Land oder Gebiet verbundenen Mitgliedstaat gelten, förderfähig. Die Probleme, die sich aus der großen Entfernung dieser Länder und Gebiete ergeben, sollten bei der Durchführung des Programms berücksichtigt werden. Die Teilnahme dieser Länder und Gebiete am Programm sollte überwacht und regelmäßig evaluiert werden.
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sind natürliche Personen und Einrichtungen, die in einem überseeischen Land oder Gebiet ansässig sind, vorbehaltlich…
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sollten natürliche Personen und Einrichtungen, die in einem überseeischen Land oder Gebiet niedergelassen sind,…
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sind in einem überseeischen Land oder Gebiet niedergelassene Personen und Einrichtungen förderfähig, vorbehaltlich der…
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates können Personen und Einrichtungen eines überseeischen Landes oder Gebiets vorbehaltlich der Bestimmungen und Ziele des…
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates können natürliche Personen und die zuständigen öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen und Institutionen eines…
Gemäß Artikel 94 des Beschlusses 2013/755/EU des Rates können natürliche Personen und Stellen eines überseeischen Landes oder Gebiets vorbehaltlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.