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Durch einen einheitlichen Satz von Vorschriften, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, gewährleistet die Verordnung (EU) 2016/679 den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedstaaten und stärkt das Vertrauen und die Sicherheit der Bürger — zwei unerlässliche Komponenten für einen echten digitalen Binnenmarkt. Sämtliche im Rahmen des Programms ergriffenen Maßnahmen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich bringen, sollten daher zu einer reibungslosen Durchführung der genannten Verordnung, beispielsweise im Bereich der KI und der Distributed-Ledger-Technologien (z. B. Blockchain), beitragen. Die genannten Maßnahmen sollten die Entwicklung digitaler Technologien unterstützen, die den Verpflichtungen zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch entsprechende Voreinstellungen („data protection by design and by default“) genügen.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie finden sowohl die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des…
Nach der Verordnung (EU) 2016/679 dürfen die Mitgliedstaaten den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union aus Gründen des Schutzes natürlicher…
Bei der Durchführung dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass personenbezogene Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und…
Um Abweichungen beim Rechtsrahmen zu vermeiden und sicherzustellen, dass im Binnenmarkt tätige Unternehmen denselben oder vergleichbaren Pflichten unterliegen,…
Durch diese Verordnung soll das reibungslose Funktionieren des digitalen Binnenmarkts in einer offenen und demokratischen Gesellschaft gewährleistet werden,…
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält allgemeine Regelungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.