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Gemäß den Zielen der internationalen Zusammenarbeit nach den Artikeln 180 und 186 AEUV sollte die Beteiligung von in Drittländern niedergelassenen Rechtsträgern und von internationalen Organisationen auf der Grundlage beiderseitigen Nutzens und der Interessen der Union gefördert werden. Die Durchführung des Programms sollte in Einklang mit den nach den Artikeln 75 und 215 AEUV erlassenen Maßnahmen stehen und mit dem Völkerrecht vereinbar sein. Bei Maßnahmen, die im Zusammenhang mit strategischen Vermögenswerten, Interessen, der Autonomie oder Sicherheit der Union stehen, sollte es möglich sein, die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen des Programms ausschließlich auf Rechtsträger mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder — zusätzlich zu letzteren — auf Rechtsträger mit Sitz in bestimmten assoziierten oder sonstigen Drittländern zu beschränken. Bei jedem Ausschluss von in der Union oder in assoziierten Ländern niedergelassenen Rechtsträgern, die von nicht assoziierten Drittländern oder von Rechtsträgern aus nicht assoziierten Drittländern unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden, sollte einerseits berücksichtigt werden, welche Risiken die Einbeziehung dieser Rechtsträger darstellen würde, und andererseits, welchen Nutzen ihre Teilnahme erbringen würde.
Bei Maßnahmen, die im Zusammenhang mit strategischen Vermögenswerten, Interessen, der Autonomie oder Sicherheit der Union stehen, kann im Arbeitsprogramm…
In dem Arbeitsprogramm nach Artikel 24 kann vorgesehen werden, dass die Teilnahme aus Sicherheitsgründen oder bei Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der…
Wenn dies aus Sicherheitsgründen hinreichend gerechtfertigt ist, kann im Arbeitsprogramm auch vorgesehen werden, dass sich Rechtsträger mit Sitz in assoziierten…
In hinreichend begründeten Fällen im Interesse der Union kann die Teilnahme an den in den Artikeln 5 bis 7, in Artikel 8 Buchstaben a und b und in den Artikeln…
ausnahmsweise Rechtsträger mit Sitz in einem Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist, sofern die Teilnahme dieser Rechtsträger an der Maßnahme den…
Da der Fonds darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Verteidigungsindustrie der Union zu steigern, sollten grundsätzlich nur in der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.