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Unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten sollte die Kommission bei der Durchführung des Programms zusammen mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) und in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten ein verantwortungsvolles Verhalten im Weltraum fördern, einschließlich der Senkung des Aufkommens an Weltraummüll. Die Kommission sollte auch die Möglichkeit der Annahme der Rechte und Pflichten aus den einschlägigen Verträgen und Konventionen der Vereinten Nationen durch die Union sondieren sowie erforderlichenfalls geeignete Vorschläge unterbreiten.
Als Förderin der allgemeinen Interessen der Union obliegt es der Kommission, das Programm durchzuführen, die Gesamtverantwortung zu tragen und seine Nutzung zu…
Aufgrund des Abdeckungsgebiets des Programms und seines Potenzials für die Lösung globaler Herausforderungen weisen Weltraumtätigkeiten eine starke…
Die Mitgliedstaaten sind schon lange im Bereich Raumfahrt aktiv. Sie verfügen über Systeme, Infrastrukturen sowie nationale Weltraumagenturen und -stellen.…
Gegebenenfalls sorgt die Kommission für die Kohärenz der im Rahmen des Programms ausgeführten Tätigkeiten mit Tätigkeiten im Bereich Weltraum, die auf Unions-…
In Artikel 28 der Verordnung (EU) 2021/696 wird festgelegt, dass die Kommission die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Programms, auch auf dem Gebiet der…
In der Weltraumwirtschaft nimmt die Union ihre Zuständigkeiten gemäß Artikel 4 Absatz 3 AEUV wahr. Die Kommission sollte dafür Sorge tragen, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.