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EU-Verschlusssachen („EU-VS“) sind im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates und dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission zu behandeln. Nach Maßgabe des Beschlusses 2013/488/EU müssen die Mitgliedstaaten die darin festgelegten Grundprinzipien und Mindeststandards beachten, damit ein gleichwertiges Schutzniveau für EU-VS gewährleistet ist.
schützt die Kommission Verschlusssachen gemäß den Sicherheitsvorschriften des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444;
Die Vorgaben und Vorschriften für Kommunikations- und Informationssysteme, in denen EU-Verschlusssachen (EU-VS), andere, nicht als Verschlusssachen eingestufte…
Um einen hohen Grad des Schutzes dieser Auskünfte oder Unterlagen zu gewährleisten, sind die Grundprinzipien und Mindeststandards für die Sicherheit in Bezug…
Nach dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 sollen als Verschlusssache eingestufte Verträge in enger Zusammenarbeit mit der nationalen Sicherheitsbehörde, der…
Um einen hohen Grad des Schutzes dieser Auskünfte oder Unterlagen zu gewährleisten, sind die Grundprinzipien und Mindeststandards für die Sicherheit in Bezug…
Wie aus den Erklärungen hervorgeht, die dem Protokoll der Ratstagung beigefügt waren, auf der der Beschluss 2013/488/EU des Rates über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.