Art. 1 Abs. 2 32019D1962BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/1962 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED
Dieser Beschluss findet auf alle Dienststellen und Gebäude der Kommission Anwendung.
Art. 2 Abs. 3 32016D0883BESCHLUSS (EU, Euratom) 2016/883 DER KOMMISSION vom 31. Mai 2016 über Durchführungsbestimmungen für Standard-Sicherheitsmaßnahmen, Alarmstufen und Krisenmanagement in der Kommission gemäß Artikel 21 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 über Sicherheit in der Kommission
Dieser Beschluss gilt für alle Dienststellen der Kommission und findet in allen Räumlichkeiten der Kommission innerhalb und außerhalb der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 1 32019D1961Der Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 findet auf alle Dienststellen und Gebäude der Kommission Anwendung.
Erwägungsgrund 1 32019D1962BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/1962 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED
Der Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 findet auf alle Dienststellen und Gebäude der Kommission Anwendung.
Art. 1 Abs. 3 32019D1963BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/1963 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen über den Geheimschutz in der Wirtschaft in Bezug auf als Verschlusssache eingestufte öffentliche Aufträge
Dieser Beschluss betrifft Verschlusssachen folgender Ebenen: