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Aus Gründen der Kohärenz und Klarheit sollten Vorschriften über die Befugnisse und Pflichten von Beamten und Bediensteten sowie abgeordneten nationalen Sachverständigen festgelegt werden, die an Kontrollen im Zusammenhang mit den Eigenmitteln der Union beteiligt sind. Insbesondere sollten die Regeln festgelegt werden, die von allen Beamten und Bediensteten der Union sowie von den abgeordneten nationalen Sachverständigen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses und zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten sind. Es ist erforderlich, den Status der abgeordneten nationalen Sachverständigen festzulegen und zu regeln, dass der betroffene Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, gegen die Anwesenheit eines Beamten eines anderen Mitgliedstaats bei einer Kontrolle Einwände zu erheben.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden und alle Personen, die für die zuständigen Behörden tätig sind oder waren, sowie die von den…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden, alle Personen, die für die zuständigen Behörden tätig sind oder waren, sowie die von den…
Die Mitgliedstaaten legen fest, dass alle Personen, die für die zuständigen Behörden tätig sind oder waren, sowie die von den zuständigen Behörden beauftragten…
Für die Informationen, die gemäß dieser Verordnung — in welcher Form auch immer — erteilt oder erlangt werden, gelten das Berufsgeheimnis und der Schutz der…
Um eine angemessene Aufsicht über grenzüberschreitend tätige oder in einem Netzwerk organisierte Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sicherzustellen,…
Die Mitgliedstaaten sollten Behörden benennen oder einrichten, die für die Überwachung der Anwendung dieser Richtlinie und erforderlichenfalls für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.