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Bei der Durchführung des LIFE-Programms sollte die Strategie für die Regionen in äußerster Randlage, die in der Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017 über eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU im Einklang mit Artikel 349 AEUV und aufgrund der spezifischen Bedürfnisse und der Schutzbedürftigkeit dieser Regionen angemessen Beachtung finden. Ferner sollte auch anderen Politikbereichen der Union als Umwelt- und Klimaschutz sowie Energiewende Rechnung getragen werden.
In Anbetracht des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 24.…
Gegebenenfalls sollte das Programm die besonderen Merkmale der gemäß Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anerkannten…
Nach Artikel 349 AEUV und im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017 mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den…
Nach Artikel 349 AEUV und im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017 mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den…
Nach Artikel 349 AEUV und gemäß der Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017 mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten…
In Anbetracht des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 24.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.