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Das LIFE-Programm sollte auch Drittländern gemäß den zwischen der Union und diesen Ländern geschlossenen Abkommen offenstehen, wobei die besonderen Bedingungen ihrer Teilnahme aufzustellen sind.
andere Drittländer nach Maßgabe der in einer spezifischen Vereinbarung festgelegten Bedingungen für die Teilnahme des betreffenden Drittlandes an…
Das LIFE-Programm kann in Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen sowie mit deren Einrichtungen und Stellen durchgeführt werden, soweit…
Die über das LIFE-Programm finanzierten Projekte müssen im Interesse der Union liegen, indem sie in erheblichem Maße dazu beitragen, die in Artikel 3…
Im Einklang mit den Bedingungen, die in gemäß Artikel 218 AEUV geschlossenen spezifischen Übereinkünften über die Bedingungen für die Teilnahme eines Drittlands…
Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, sollte die Teilnahme am Programm, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen,…
Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, sollte die Teilnahme am Programm beitretenden Ländern, Kandidatenländern sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.