Erwägungsgrund 13 32021R0888
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Mai 2017 zur operativen Umsetzung der Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe hat der Rat anerkannt, dass die Resilienz durch Verknüpfung der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit gestärkt werden muss und dass die operativen Verbindungen zwischen den sich ergänzenden Konzepten der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der Konfliktverhütung weiter gestärkt werden müssen.