Art. 6 Buchst. a 32021R0817Leitaktion 2 Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
Kooperationspartnerschaften für den Austausch von Verfahren, einschließlich kleinerer Partnerschaften, um einen breiteren und inklusiveren Zugang zum Programm…
Art. 13 Buchst. a 32021R0817Leitaktion 2 Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
Kooperationspartnerschaften für den Austausch von Verfahren, einschließlich kleinerer Partnerschaften, um einen breiteren und inklusiveren Zugang zum Programm…
Art. 3 Abs. 3 Buchst. b 32021R0817Ziele des Programms
Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen („Leitaktion 2“) und
Anhang I 32021R0817BESCHREIBUNG DER IN DEN KAPITELN II, III UND IV GENANNTEN MAßNAHMEN
1. LEITAKTION 1 — LERNMOBILITÄT 1.1. Lernmobilität: kurz- oder langfristige Mobilität, allein oder in der Gruppe, zu diversen Themenbereichen und Fächern,…
Art. 6 Abs. 2 Buchst. c 32021R0888VERORDNUNG (EU) 2021/888 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Vernetzungsaktivitäten für an diesem Aktionsbereich teilnehmende Personen und Organisationen gemäß Artikel 5 Absatz 1;