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Allgemeines Ziel des Programms ist es, die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung von Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des lebenslangen Lernens in Europa und darüber hinaus zu unterstützen und so zu nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt, zur Anregung von Innovationen und zur Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements beizutragen. Das Programm ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums, zur Förderung der Umsetzung der strategischen europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich ihrer sektorspezifischen Zielsetzungen, zur Intensivierung der jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports.
Mit dem Programm werden die folgenden spezifischen Ziele gefördert:
die Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie die Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion und Gleichstellung, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung;
nichtformale und informelle Lernmobilität und die aktive Teilhabe junger Menschen sowie die Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Jugendbereich;
die Lernmobilität von Personal im Sportbereich sowie die Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Sportbereich.
Die Ziele des Programms werden mittels der drei folgenden Leitaktionen verfolgt, die im Wesentlichen entweder transnationalen oder internationalen Charakter haben: Außerdem werden die Ziele des Programms mittels der in Artikel 8 genannten Jean-Monnet-Maßnahmen verfolgt. Die im Rahmen des Programms unterstützten Maßnahmen sind in den Kapiteln II (Allgemeine und berufliche Bildung), III (Jugend) und IV (Sport) festgelegt. Die Beschreibung dieser Maßnahmen ist in Anhang I enthalten. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 33 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um den genannten Anhang zu ändern, indem die Beschreibung der Maßnahmen erforderlichenfalls ergänzt wird, um den Entwicklungen in den betreffenden Bereichen Rechnung zu tragen.
Lernmobilität („Leitaktion 1“),
Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen („Leitaktion 2“) und
Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit („Leitaktion 3“).
Im Rahmen der allgemeinen Zielsetzung nach Absatz 1 verfolgt das Programm die folgenden spezifischen Ziele, die bestimmten Aktionsbereichen entsprechen:
Im Rahmen der allgemeinen Zielsetzung gemäß Absatz 1 verfolgt das Programm die folgenden spezifischen Ziele:
Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, die Einbeziehung von jungen Menschen und Organisationen in leicht zugängliche solidarische Aktivitäten von…
Mit dem Programm werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:
Mit diesem Programm sollte eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Lernmobilität, der Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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