Art. 5 Abs. 2 32021R0817Leitaktion 1 Lernmobilität
Lernmobilität nach diesem Artikel kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und virtueller…
Art. 9 Abs. 2 32021R0817Leitaktion 1 Lernmobilität
Die Maßnahmen nach Absatz 1 können mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und virtueller…
Art. 3 Abs. 3 Buchst. a 32021R0817Ziele des Programms
Lernmobilität („Leitaktion 1“),
Art. 2 Abs. 1 32019R0499VERORDNUNG (EU) 2019/499 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. März 2019 zur Festlegung von Bestimmungen für die Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union
Die in Artikel 1 genannten Lernmobilitätsaktivitäten sind weiterhin förderfähig.
Erwägungsgrund 26 32021R0817Das Programm sollte die vorhandenen Möglichkeiten der Lernmobilität ausbauen, vor allem in den Bereichen, in denen das Programm die größten Effizienzgewinne…