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Grundsatz 1 der europäischen Säule sozialer Rechte sieht vor, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen. In der europäischen Säule sozialer Rechte wird zudem darauf hingewiesen, wie wichtig eine hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung und die Gewährleistung der Chancengleichheit für alle sind.
Gemäß Grundsatz 1 der Europäischen Säule sozialer Rechte (im Folgenden „Säule“), hat jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und…
Das Europäische Jahr sollte die erfolgreiche Umsetzung des ersten Grundsatzes der europäischen Säule sozialer Rechte , dem zufolge jede Person das „Recht auf…
In Grundsatz 3 der Säule wird betont, dass jede Person unabhängig von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung,…
Die Europäische Säule sozialer Rechte, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs am…
1Alle Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ihren Fähigkeiten sowie unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft grundsätzlich…
Im November 2017 unterzeichneten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine interinstitutionelle Proklamation der europäischen Säule sozialer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.