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Das Logo des Aktionsbereichs MEDIA sieht folgendermaßen aus:
Im Einklang mit den in Artikel 3 genannten Programmzielen ist der Aktionsbereich MEDIA auf folgende Prioritäten ausgerichtet:
„Aktionsbereich MEDIA“ für den audiovisuellen Sektor;
Es werden die folgenden Aktionsbereiche festgelegt: Die Maßnahmen zu diesen Aktionsbereichen sind in Anhang I aufgeführt. Das Programm ist gemäß Anhang III…
Anhang III wird gemäß dem Anhang dieser Richtlinie geändert.
Nähere Angaben zu den Aktionen gemäß Absatz 1 sind im Anhang festgelegt.
Der Wortlaut des Anhangs der vorliegenden Verordnung wird als Anhang III angefügt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.