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Seit seiner Gründung profitiert das EIT vom Fachwissen seiner Mitarbeiter. Aufgrund des geltenden Rechtsrahmens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 sind einige der Verträge der Mitarbeiter jedoch ohne Verlängerungsmöglichkeit ausgelaufen. Um eine solche Situation in Zukunft zu vermeiden und angesichts der Bedeutung von Fachwissen für den Erfolg der Tätigkeiten des EIT liegt es im besten Interesse des EIT, innerhalb des geltenden Rechtsrahmens alle Anstrengungen zu unternehmen, um qualifiziertes Personal anzuziehen und zu halten.
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, die unbefristete Verlängerung der Anstellungsverträge von Vertragsbediensteten zu genehmigen, wenn dies im Interesse des…
Aus- und Weiterbildungstätigkeiten insbesondere auf Master- und Promotionsebene sowie berufliche Fortbildungsmaßnahmen in Bereichen, die künftige europäische…
Die Mitgliedstaaten sollten verstärkt die Möglichkeiten, die in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen sind,…
Es bedarf einer Modernisierung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der länderübergreifenden Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer mit dem…
Die regelmäßigen unabhängigen Evaluierungen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und die Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/695 sollten die Tätigkeiten des EIT langfristigen strategischen Herausforderungen gewidmet sein, insbesondere in trans-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.