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Um dem Risiko zu begegnen, dass gewisse aus dem Zollgebiet der Union ausgeführte nicht gelistete Güter für digitale Überwachung durch Personen missbraucht werden könnten, die an der Anordnung oder Begehung schwerwiegender Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts beteiligt oder dafür verantwortlich sind, ist es angezeigt, die Ausfuhr solcher Güter zu kontrollieren. Die damit verbundenen Risiken beziehen sich insbesondere auf Fälle, in denen Güter für digitale Überwachung speziell so konstruiert sind, dass sie das Eindringen in Informations- und Telekommunikationssysteme oder eine entsprechende tiefgreifende Datenpaketanalyse („deep-packet inspection“) ermöglichen, um natürliche Personen durch Überwachung, Extraktion, Erhebung oder Analyse von Daten, einschließlich biometrischer Daten, aus diesen Systemen verdeckt zu überwachen. Güter, die für eine rein kommerzielle Anwendung verwendet werden, etwa Rechnungsstellung, Marketing, Qualitätsdienste, Nutzerzufriedenheit oder Netzsicherheit, gelten im Allgemeinen als nicht mit derartigen Risiken behaftet.