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Es ist daher notwendig, die Ausfuhr bestimmter Güter zu kontrollieren, die nicht nur zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, sondern auch legitime Verwendungszwecke haben. Diese Kontrollen sollten für Güter gelten, die in erster Linie für Zwecke der Strafverfolgung und Strafvollstreckung verwendet werden, sowie — sofern solche Kontrollen nicht unverhältnismäßig wären — für andere Ausrüstungsgegenstände und Produkte, die aufgrund ihrer Konzeption und ihrer technischen Merkmale zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe missbraucht werden könnten.
Güter, die aufgrund ihrer Konzeption und ihrer technischen Merkmale ein erhebliches Risiko aufweisen, dass sie zum Zwecke der Folter oder anderer grausamer,…
ob die technische Hilfe für Personen, Organisationen oder Einrichtungen erbracht würde, die die Güter, auf die sich die technische Hilfe bezieht, zum Zwecke der…
Es wird für notwendig angesehen, die Ein- und Ausfuhr von Gütern, die außer zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zwecke der Folter und anderer grausamer…
Mit dieser Verordnung wird ein Ausfuhrgenehmigungssystem festgelegt, mit dem verhindert werden soll, dass bestimmte Güter zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu…
Um wirksam gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorzugehen, sollten nach den Leitlinien für die EU-Politik…
Güter mit doppeltem Verwendungszweck (einschließlich Software und Technologie) sollten bei ihrer Ausfuhr aus der Europäischen Gemeinschaft wirksam kontrolliert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.