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Präventions- und Vorsorgemaßnahmen sind von wesentlicher Bedeutung, um die Resilienz der Union bei Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen zu erhöhen; das Auftreten, der Zeitpunkt und das Ausmaß von Katastrophen sind jedoch naturgemäß nicht vorhersehbar. Wie die jüngste COVID-19-Krise gezeigt hat, können die für eine angemessene Bewältigung benötigten Finanzmittel von Jahr zu Jahr erheblich schwanken und sollten unverzüglich bereitgestellt werden. Um den Haushaltsgrundsatz der Vorhersehbarkeit mit der Notwendigkeit einer raschen Antwort auf einen neuen Bedarf in Einklang zu bringen, sollte die finanzielle Durchführung des Programms angepasst werden. Daher ist es angezeigt, zusätzlich zu der Übertragung von gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Haushaltsordnung genehmigten Mitteln die Übertragung nicht verwendeter Mittel zu gestatten, sofern diese Mittelübertragung auf das folgende Haushaltsjahr beschränkt ist und die Mittel ausschließlich für Bewältigungsmaßnahmen bestimmt sind.
Maßnahmen im Außenbereich werden häufig in einem sehr volatilen Umfeld durchgeführt, das kontinuierliche und rasche Anpassungen an den sich wandelnden Bedarf…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/2094 und unter Einhaltung der darin zugewiesenen Mittel sollten Aufbau- und Resilienzmaßnahmen im Rahmen des Programms…
Damit die Mitgliedstaaten über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Krise in Bezug auf Armut und soziale…
Zur Bewältigung der im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch bestehenden Herausforderungen müssen Beträge zur Verfügung gestellt werden, damit so schnell wie…
Der unvorhersehbare und plötzliche Ausbruch von COVID-19 und die für den Erlass der entsprechenden Maßnahmen notwendigen Gesetzgebungsverfahren machten es…
Um eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten, sollten spezifische Vorschriften für Mittelbindungen, Zahlungen, Übertragungen und Wiedereinziehungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.