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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Halbzeitbewertung über die Durchführung des Programms „Pericles IV“ und einen abschließenden Bewertungsbericht über die Erreichung der Ziele vorlegen. Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte das Programm „Pericles IV“ auf der Grundlage von Daten evaluiert werden, die im Einklang mit spezifischen Überwachungsanforderungen erhoben werden, wobei gleichzeitig aber Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Mitgliedstaaten, und Überregulierung zu vermeiden sind. Diese Anforderungen sollten, soweit erforderlich, messbare Indikatoren als Grundlage für die Evaluierung der Auswirkungen des Programms „Pericles IV“ in der Praxis enthalten.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EZB jährlich Informationen über die Ergebnisse des Programms „Pericles IV“ vor; dabei…
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte das Programm auf der Grundlage von Daten…
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte dieses Programm auf der Grundlage von…
Um die Bewertung des Programms zu erleichtern, sollte von Beginn an ein geeigneter transparenter Rahmen für eine Überwachung der Durchführung der Maßnahmen und…
Das Programm „Pericles IV“ wird anhand mehrerer Indikatoren, mit denen mit möglichst geringen Verwaltungslasten und -kosten gemessen wird, inwieweit das…
Für den Zeitraum 2021-2027 sollte ein neues Programm (im Folgenden „Programm ‚Pericles IV‘“) angenommen werden. Es sollte sichergestellt werden, dass das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.