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In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Mai 2017 zur operativen Umsetzung der Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe hat der Rat anerkannt, dass die Resilienz durch Verknüpfung der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit gestärkt werden muss und dass die operativen Verbindungen zwischen den sich ergänzenden Konzepten der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der Konfliktverhütung weiter gestärkt werden müssen.
In seinen Schlussfolgerungen vom 14. Mai 2003 hat der Rat die Notwendigkeit einer Krisenreaktionsfähigkeit, insbesondere für humanitäre Aufgaben und…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. Januar 2018 zum integrierten Ansatz für externe Konflikte und Krisen, der nach der EUGS den Rahmen für ein kohärenteres und…
Der Rat hat am 14. Mai 2012 Schlussfolgerungen zum Thema „Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten“ angenommen. Darin tritt er dafür ein, die…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Oktober 2013 festgestellt, dass die Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Oktober 2013 festgestellt, dass die Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und…
Die Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe sollte zu einer bedarfsorientierten humanitären Reaktion beitragen und sich auf den Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.