Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Unionsmaßnahmen sollten die internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, und das humanitäre Völkerrecht fördern, auf ihnen gründen und von der universellen Geltung und Unteilbarkeit der Menschenrechte geleitet sein.
Erwägungsgrund 3 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen