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Einer Einrichtung, die sich am Programm beteiligen möchte, sollte ein Qualitätssiegel zuerkannt werden, sofern sie die entsprechenden Bedingungen erfüllt. Die Durchführungsstellen des Programms sollten das Verfahren für die Zuerkennung eines Qualitätssiegels durchgängig abwickeln. Die Durchführungsstellen des Programms sollten regelmäßig überprüfen, ob Einrichtungen weiterhin die Bedingungen erfüllen, die zur Zuerkennung ihrer Qualitätssiegel geführt haben. Ein Qualitätssiegel sollte aberkannt werden, wenn die von den Durchführungsstellen des Programms durchgeführten Überprüfungen ergeben, dass die fragliche Einrichtung diese Bedingungen nicht länger erfüllt. Der Verwaltungsaufwand für die Zuerkennung eines Qualitätssiegels sollte so gering wie möglich gehalten werden, damit kleinere Organisationen nicht von der Teilnahme abgeschreckt werden.
Als Ergebnis der in Absatz 2 genannten Prüfung kann der Einrichtung ein Qualitätssiegel zuerkannt werden. Die zuständige Durchführungsstelle des Programms…
Verlangen die Auftraggeber zum Nachweis dafür, dass der Wirtschaftsteilnehmer bestimmte Normen der Qualitätsmanagementsysteme erfüllt, die Vorlage von…
Eine Einrichtung, die Mittel für das Angebot von solidarischen Tätigkeiten im Rahmen des Programms zu beantragen beabsichtigt, sollte zunächst ein…
Mit einem Qualitätssiegel sollte sichergestellt werden, dass die teilnehmenden Organisationen den Grundsätzen und Anforderungen des Programms in Bezug auf ihre…
Die teilnehmenden Organisationen können im Rahmen des Programms mehrere Aufgaben wahrnehmen. In aufnehmender Funktion sollten teilnehmende Organisationen im…
Es sollte dem benennenden Mitgliedstaat obliegen, dafür zu sorgen, dass eine für die Zwecke grenzüberschreitender Verbandsklagen benannte qualifizierte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.