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Im Sinne einer größtmöglichen Wirkung des Programms sollten Vorkehrungen getroffen werden, damit die Mitgliedstaaten und die Drittländer, die mit diesem Programm oder mit anderen Programmen der Union assoziiert sind, im Einklang mit den Regeln des Programms zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen können.
gewährleistet, dass die Beiträge des an Unionsprogrammen teilnehmenden Drittlands in einem ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen für das Land stehen;
wird gewährleistet, dass die Beiträge des an Unionsprogrammen teilnehmenden Drittlands oder der teilnehmenden internationalen Organisation in einem ausgewogenen…
Ein Teil der im Rahmen des Fonds verfügbaren Mittel könnte zusätzlich zur ursprünglichen Zuweisung für Programme der Mitgliedstaaten zur Durchführung…
Die Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden, einen Teil ihrer Programmzuweisung für Maßnahmen nach Anhang IV einzusetzen, indem ihnen vor allem aufgrund…
Die Ausweitung von Projekten des Programms sollte erleichtert werden. Es sollten besondere Maßnahmen ergriffen werden, um Träger von Projekten des Programms…
Die im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen sollten einen klaren Mehrwert für die Union aufweisen und eingesetzt werden, um Marktversagen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.