Art. 3 32007R0907VERORDNUNG (EG) Nr. 907/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 zur Aufhebung des Antidumpingzolls auf Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Russland nach einer Überprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 sowie zur Einstellung der diese Einfuhren mit Ursprung in Russland betreffenden teilweisen Interimsüberprüfungen gemäß Artikel 11 Absatz 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32013R0907VERORDNUNG (EU) Nr. 907/2013 DER KOMMISSION vom 20. September 2013 zur Festlegung von Regeln für Anträge auf Verwendung allgemeiner Bezeichnungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32022R0709VERORDNUNG (EU) 2022/709 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2022 über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0709VERORDNUNG (EG) Nr. 709/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 des Rates hinsichtlich der Fangbeschränkungen für Stintdorsch im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32019R0957VERORDNUNG (EU) 2019/957 DER KOMMISSION vom 11. Juni 2019 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.