Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Durchführung des Instruments sollte an den fünf Prioritäten der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (Juni 2016) (im Folgenden „Globale Strategie“) ausgerichtet sein, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2016 gebilligt hat und die die Vision der Union darstellt und den Unionsrahmen für ein geeintes und verantwortungsvolles außenpolitisches Engagement in Partnerschaft mit anderen bildet, mit dem Ziel, die Unionswerte und -Interessen voranzubringen. Die Union sollte Partnerschaften stärken und den Politikdialog und kollektive Reaktionen auf globale Herausforderungen fördern. Ihr Handeln sollte dazu beitragen, die grundlegenden Unionsinteressen, -grundsätze und -werte in all ihren Aspekten zu unterstützen. Dabei sollte die Union einen integrierten Ansatz verfolgen und die Grundsätze der Achtung hoher Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards, auch in Bezug auf den Klimawandel, der Rechtsstaatlichkeit, des Völkerrechts, einschließlich der Achtung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, wahren und fördern.
Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2016 zur Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (im Folgenden…
Im Rahmen der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 wurden folgende Ziele festgelegt: die Stärkung von…
Der Rat hat am 14. November 2016 Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der EU im Bereich der Sicherheit und Verteidigung verabschiedet, in…
Das allgemeine Ziel des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt (im Folgenden…
Die Globale Strategie 2016 für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union legt folgende Ziele fest: die Stärkung von Sicherheit und Verteidigung,…
Die Union sollte ihre Werte und Interessen weltweit schützen und fördern, um die Ziele und Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union, wie sie in Artikel 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.