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Die Durchführung des Instruments sollte auch am Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik vom 8. Juni 2017 (im Folgenden „Konsens“) ausgerichtet sein, der einen Rahmen für ein gemeinsames Konzept im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten bietet, um die Agenda 2030 und die Aktionsagenda von Addis Abeba umzusetzen. Im Mittelpunkt der Politik der Entwicklungszusammenarbeit stehen die Beseitigung der Armut, die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten, der Grundsatz, niemanden zurückzulassen, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Stärkung der Resilienz; sie sollten die Grundlage der Durchführung des Instruments bilden.
Der globale Handlungskontext ist gekennzeichnet durch die Bemühungen um eine regel- und wertebasierte Weltordnung, deren Grundprinzip der Multilateralismus ist…
Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik vom 22. Dezember 2005 und die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012„Für eine EU-Entwicklungspolitik…
Die Durchführung des Instruments sollte an den fünf Prioritäten der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (Juni 2016)…
Das allgemeine Ziel des Instruments sollte darin bestehen, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern, indem die…
Das Hauptziel der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Union ist nach Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die…
Mit dem Instrument sollte die Umsetzung der im Jahr 2015 überarbeiteten und vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 gebilligten Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.