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Mit dem Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1002 des Rates werden bestimmte Benennungen eingeführt, die darauf abzielen, die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. Mai 2021 nach der unrechtmäßigen, erzwungenen Landung eines innerhalb der EU verkehrenden Fluges der Fluggesellschaft Ryanair in Minsk, Belarus, am 23. Mai 2021 umzusetzen. Mit dem Beschluss (GASP) 2021/1001 des Rates wird der Beschluss 2012/642/GASP geändert, indem bestimmte neue Ausnahmen in Bezug auf das Einfrieren von Geldern und das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen oder Organisationen eingeführt werden, um unerwünschte Folgen dieser neuen Benennungen zu vermeiden. Diese Ausnahmen betreffen Flüge für humanitäre Zwecke, für die Evakuierung oder Rückbeförderung von Personen oder für Initiativen zur Bereitstellung von Unterstützung für Opfer von Natur- oder Nuklearkatastrophen oder von Chemieunfällen, für die Teilnahme an Treffen, deren Ziel eine Lösung der Krise in Belarus oder die Unterstützung der mit den restriktiven Maßnahmen verfolgten politischen Ziele ist, und Rettungsflüge sowie Fragen der Flugsicherheit. Diese Ausnahmen müssen sich in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 widerspiegeln.
Mit dem Beschluss (GASP) 2021/1031 des Rates werden weitere gezielte Wirtschaftssanktionen eingeführt, die darauf abstellen, die Schlussfolgerungen des…
Der Beschluss (GASP) 2021/908 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP wurde gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. Mai…
Angesichts der humanitären Krise infolge der unbegründeten Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation hat der Rat am 13. April 2022 den…
Der Europäische Rat hat am 24./25. Mai 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die unter Gefährdung der Flugsicherheit erzwungene Landung eines Fluges…
Der Europäische Rat hat am 24. und 25. Mai 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die unter Gefährdung der Flugsicherheit erzwungene Landung eines…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates , mit der der Beschluss 2012/642/GASP umgesetzt wird, sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.